Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 17 GemO ST, § 19 Abs 1 GemO ST, § 19 Abs 2 GemO ST, § 87 Abs 1 GemO ST, § 89 GemO ST
Abänderung von Steuerhebesätzen, die in einem Gebietsänderungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben worden sind - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anhörung; Festschreibung; Gebietsänderungsvertrag; Ortschaftsrat; Ortsteil, eingemeindet; Steuerhebesatz; Steuersatz
- rechtsportal.de
Abänderung von Steuerhebesätzen bzgl. Festschreibung in einem Gebietsänderungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Abänderung von Steuerhebesätzen bzgl. Festschreibung in einem Gebietsänderungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.07.2013 - 2 A 336/13
- VG Magdeburg, 05.05.2015 - 2 A 336/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS). - BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07
Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS). - OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09
Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.). - OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - 4 M 75/12
Einstweilige Anordnung wegen einseitiger Anrechnung eines Betrages auf die nach …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
Ob und auf welche Weise ein Gebietsänderungsvertrag sonst geändert werden kann, wenn er selbst keine entsprechende Änderungsklausel enthält (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. April 2012 - 4 M 75/12 -, zit. nach JURIS) und auch kein Fall der wesentlichen Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vorliegt, muss danach nicht geklärt werden (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. Januar 2014 - 4 L 152/12 -).
- VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 271/19
Anspruch einer Gemeinde auf Genehmigung einer Änderung ihrer Hauptsatzung …
Zwar führte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum damals geltenden, regelungsidentischen § 89 GO LSA - wonach eine auf Grund einer Vereinbarung nach § 18 GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführte Ortschaftsverfassung durch Änderung der Hauptsatzung mit Zustimmung des Ortschaftsrates aufgehoben werden konnte (Vorgängervorschrift von § 87 KVG LSA) - aus, dass dieser allein die mit dem Gebietsänderungsvertrag eingeführte Ortschaftsverfassung betreffe; die Norm ermächtige daher nicht zu Änderungen von anderen Vereinbarungen in einem Gebietsänderungsvertrag, da derartige Vereinbarungen - wie etwa die Festschreibung von Steuerhebesätzen - auch unabhängig von dem (Fort)Bestehen einer Ortschaftsverfassung sein können (OVG LSA, B. v. 24.11.2015 - 4 L 80/15 -, juris).