Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,46626
OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15 (https://dejure.org/2015,46626)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24.11.2015 - 4 L 80/15 (https://dejure.org/2015,46626)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 24. November 2015 - 4 L 80/15 (https://dejure.org/2015,46626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,46626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 17 GemO ST, § 19 Abs 1 GemO ST, § 19 Abs 2 GemO ST, § 87 Abs 1 GemO ST, § 89 GemO ST
    Abänderung von Steuerhebesätzen, die in einem Gebietsänderungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben worden sind

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anhörung; Festschreibung; Gebietsänderungsvertrag; Ortschaftsrat; Ortsteil, eingemeindet; Steuerhebesatz; Steuersatz

  • rechtsportal.de

    Abänderung von Steuerhebesätzen bzgl. Festschreibung in einem Gebietsänderungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Abänderung von Steuerhebesätzen bzgl. Festschreibung in einem Gebietsänderungsvertrag für einen bestimmten Zeitraum

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
    Schlüssige Gegenargumente liegen bereits dann vor, wenn mit dem Zulassungsantrag substanziiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt werden, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung unrichtig ist (so BVerfG, Beschl. v. 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 -, zit. nach JURIS).
  • BVerfG, 11.02.2008 - 2 BvR 2575/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 GG durch Nichtzulassung der Berufung im

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
    Eine solche Bedeutung ist nur dann gegeben, wenn die Rechtssache eine rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, die für die Berufungsinstanz entscheidungserheblich und im Sinne der Rechtseinheit klärungsbedürftig ist (so BVerfG, Beschl. v. 1. Februar 2008 - 2 BvR 2575/07 -, zit. nach JURIS).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2010 - 4 L 213/09

    Bestimmung des Beitragssatzes im Abwasserbeitragsrecht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
    Der Rechtsmittelführer muss eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formulieren, ausführen, weshalb diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutern, weshalb die formulierte Frage klärungsbedürftig ist und darlegen, weshalb der Frage eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17. November 2010 - 4 L 213/09 -, zit. nach JURIS m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2012 - 4 M 75/12

    Einstweilige Anordnung wegen einseitiger Anrechnung eines Betrages auf die nach

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2015 - 4 L 80/15
    Ob und auf welche Weise ein Gebietsänderungsvertrag sonst geändert werden kann, wenn er selbst keine entsprechende Änderungsklausel enthält (vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 27. April 2012 - 4 M 75/12 -, zit. nach JURIS) und auch kein Fall der wesentlichen Änderung der Verhältnisse i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vorliegt, muss danach nicht geklärt werden (vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31. Januar 2014 - 4 L 152/12 -).
  • VG Magdeburg, 25.06.2020 - 9 A 271/19

    Anspruch einer Gemeinde auf Genehmigung einer Änderung ihrer Hauptsatzung

    Zwar führte das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum damals geltenden, regelungsidentischen § 89 GO LSA - wonach eine auf Grund einer Vereinbarung nach § 18 GO LSA auf unbestimmte Zeit eingeführte Ortschaftsverfassung durch Änderung der Hauptsatzung mit Zustimmung des Ortschaftsrates aufgehoben werden konnte (Vorgängervorschrift von § 87 KVG LSA) - aus, dass dieser allein die mit dem Gebietsänderungsvertrag eingeführte Ortschaftsverfassung betreffe; die Norm ermächtige daher nicht zu Änderungen von anderen Vereinbarungen in einem Gebietsänderungsvertrag, da derartige Vereinbarungen - wie etwa die Festschreibung von Steuerhebesätzen - auch unabhängig von dem (Fort)Bestehen einer Ortschaftsverfassung sein können (OVG LSA, B. v. 24.11.2015 - 4 L 80/15 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht